BAFA · BEG Einzelmaßnahmen · Stand 21.07.2026

BAFA Förderung 2026 für energetische Einzelmaßnahmen

Energetische Sanierungen können weiterhin attraktiv gefördert werden. Die Förderbedingungen wurden zum 21.07.2026 angepasst. Wir prüfen für Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind, welcher Kostenrahmen gilt und wie ein vorhandener Sanierungsfahrplan optimal berücksichtigt werden kann.

  • 15 % Grundförderung für förderfähige Einzelmaßnahmen
  • höherer Kostenrahmen bei vorhandenem iSFP
  • Fachplanung und Baubegleitung weiterhin förderfähig
BAFA Förderung prüfen lassen Kostenlose Erstberatung

Was wird über BAFA gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt verschiedene energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Als Energieberater prüfen wir, ob Ihre geplante Maßnahme die technischen Voraussetzungen erfüllt, welche Kosten berücksichtigt werden können und welche Förderstrategie für Ihr Gebäude sinnvoll ist.

Energetische Sanierung und BAFA Förderung

BAFA Förderung 2026 auf einen Blick

Die wichtigsten Förderwerte und Änderungen ab 21.07.2026 kurz zusammengefasst.

Bereich Neue Regelung Wichtig
Grundförderung 15 % für förderfähige Einzelmaßnahmen
1. Wohneinheit ohne iSFP 30.000 € förderfähige Ausgaben
1. Wohneinheit mit iSFP 60.000 € doppelter Kostenrahmen
iSFP-Bonus +5 % nur auf Kosten oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze
Fachplanung / Baubegleitung bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Die neue Förderübersicht umfasst insbesondere folgende Bereiche.

01

Gebäudehülle

Dazu zählen unter anderem Dämmung, Fenster, Außentüren und Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz.

02

Anlagentechnik

Förderfähig können beispielsweise Lüftungsanlagen und bestimmte digitale Systeme sein.

03

Heizungsoptimierung

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Heizungsanlagen können berücksichtigt werden.

04

Emissionsminderung

Auch bestimmte Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Anlagen mit fester Biomasse können förderfähig sein.

05

Fachplanung

Energetische Fachplanung kann als eigene förderfähige Leistung in das Sanierungsvorhaben eingebunden werden.

06

Baubegleitung

Auch die energetische Begleitung während der Umsetzung kann innerhalb der vorgesehenen Kostenrahmen gefördert werden.

Die wichtigsten Förderwerte

15 %

Grundförderung

Grundfördersatz für förderfähige Einzelmaßnahmen.

30.000 €

Ohne iSFP

Kostenrahmen für die erste Wohneinheit.

60.000 €

Mit iSFP

Erhöhter Kostenrahmen für die erste Wohneinheit.

+5 %

iSFP-Bonus

Nur auf Kosten oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze.

Wichtig: Der iSFP funktioniert 2026 anders

Ein vorhandener individueller Sanierungsfahrplan bleibt besonders interessant, weil sich der förderfähige Kostenrahmen deutlich erhöht. Für die erste Wohneinheit steigt dieser beispielsweise von 30.000 € auf 60.000 €.

Der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nach der neuen Förderübersicht allerdings nur für den Kostenanteil, der oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze liegt.

Förderfähige Ausgaben nach Wohneinheiten

Wohneinheiten Ohne iSFP Mit iSFP
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € je 30.000 €
Ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € je 15.000 €

Fachplanung und Baubegleitung

Energetische Fachplanung und Baubegleitung bleiben ein wichtiger Bestandteil geförderter Sanierungsmaßnahmen.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind laut aktueller Förderübersicht bis zu 5.000 € förderfähige Ausgaben vorgesehen.

Mehrfamilienhäuser

Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten können 2.000 € je Wohneinheit berücksichtigt werden.

Der Höchstbetrag beträgt insgesamt 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr.

Wie wir Sie bei der BAFA Förderung unterstützen

1

Fördercheck

Wir prüfen Maßnahme, Gebäude und die grundsätzliche Förderfähigkeit.

2

Kostenrahmen

Wir ermitteln, welcher Förderhöchstbetrag für Ihr Gebäude gilt.

3

iSFP prüfen

Wir prüfen, ob ein vorhandener oder geplanter Sanierungsfahrplan für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

4

Antrag & Begleitung

Wir unterstützen bei der fachlichen Vorbereitung und Begleitung des Förderprozesses.

Ihre Vorteile mit professioneller Fördermittelberatung

01

Förderfähigkeit prüfen

Frühzeitig erkennen, welche Maßnahmen förderfähig sind.

02

Kostenrahmen nutzen

Förderfähige Ausgaben passend zum Gebäude einordnen.

03

iSFP richtig einsetzen

Die neuen Regeln und den erhöhten Kostenrahmen berücksichtigen.

04

Komplette Begleitung

Energieberatung, Fachplanung und Fördermittel aus einer Hand.

Häufige Fragen zur BAFA Förderung 2026

Wie hoch ist die BAFA Grundförderung 2026?

Laut der Förderübersicht ab 21.07.2026 beträgt die Grundförderung für die aufgeführten förderfähigen Einzelmaßnahmen 15 %.

Gibt es weiterhin einen iSFP-Bonus?

Ja. Der zusätzliche Bonus von 5 % gilt nach der neuen Regelung jedoch nur für Kosten oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze.

Welchen Vorteil bietet ein iSFP dann noch?

Ein wesentlicher Vorteil ist der höhere Kostenrahmen. Bei der ersten Wohneinheit erhöht er sich beispielsweise von 30.000 € auf 60.000 €.

Wird Fachplanung und Baubegleitung gefördert?

Ja. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind bis zu 5.000 € förderfähige Ausgaben vorgesehen. Für Mehrfamilienhäuser gelten gesonderte Höchstgrenzen.

BAFA Förderung 2026 prüfen lassen

Sie planen eine energetische Sanierung? Wir prüfen, welche Maßnahmen förderfähig sind, welcher Kostenrahmen für Ihr Gebäude gilt und wie sich ein iSFP sinnvoll in Ihre Förderstrategie integrieren lässt.

Jetzt Fördercheck anfragen 0203 878 48 369
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