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Energetische Berechnung · Energieberatung · Fördermittel

Energetische Berechnung & Heizlast

Die Deutsche Fördermittel Agentur erstellt professionelle energetische Berechnungen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Als erfahrene Energieberater in Duisburg liefern wir fundierte Kennwerte als Grundlage für Sanierung, Neubau, Förderanträge und energetische Nachweise.

  • Energetische Berechnung nach aktuellem Gebäuderecht und dem für Ihren Nachweiszweck vorgesehenen Verfahren
  • Grundlage für KfW-Nachweise, BAFA-Förderanträge und iSFP
  • Persönliche Beratung durch erfahrene Energieberater in Duisburg
Anfrage Kontakt

Energiebedarf vs. Energieverbrauch — was ist der Unterschied?

Viele Eigentümer verwechseln Energiebedarf und Energieverbrauch. Dabei ist der Unterschied für Förderanträge und energetische Nachweise entscheidend:

Merkmal Energiebedarf Energieverbrauch
Definition Theoretisch berechneter Wert nach Norm Tatsächlich gemessener Verbrauch
Abhängig von Gebäudeeigenschaften, Bauphysik Nutzerverhalten, Witterung
Grundlage für KfW-Nachweis, iSFP, Gebäuderecht Vergleichswerte, Verbrauchsausweis
Aussagekraft Objektiv, gebäudebezogen Subjektiv, nutzerbezogen

Für eine Effizienzhausbilanz wird der Energiebedarf unter festgelegten Randbedingungen berechnet. Welche Berechnung für eine Einzelmaßnahme oder einen anderen Nachweis erforderlich ist, richtet sich nach dem konkreten Programm; nicht jeder Förderantrag erfordert eine vollständige Gebäudebilanz.

Wofür wird die energetische Berechnung benötigt?

01

KfW-Effizienzhaus-Nachweis (KfW 261)

Für die Sanierung zum Effizienzhaus muss der erreichte Energiestandard rechnerisch nachgewiesen werden. Grundlage ist die normierte Energiebedarfsberechnung nach aktuellem Gebäuderecht.

02

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die Erstellung eines iSFP erfordert eine energetische Bestandsaufnahme und Berechnung des Ist-Zustands als Ausgangspunkt für die Maßnahmenplanung.

03

energetischer Gebäudenachweis für Neubau und Sanierung

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) schreibt für Neubauten und bestimmte Sanierungsmaßnahmen den Nachweis der Einhaltung energetischer Mindestanforderungen vor — auf Basis der Energiebedarfsberechnung.

04

Heizlastberechnung

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 bestimmt die tatsächlich benötigte Heizleistung — Grundlage für die korrekte Dimensionierung der Heizungsanlage und Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.

05

BAFA-Förderanträge

Bei BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen werden je nach Maßnahme eine Technische Projektbeschreibung (TPB) vor dem Antrag und ein Technischer Projektnachweis (TPN) nach Umsetzung benötigt. BzA und BnD gehören zu den jeweiligen KfW-Verfahren.

06

Förderanträge allgemein

Welche Berechnung erforderlich ist, richtet sich nach Gebäude, Maßnahme und Förderprogramm. Die benötigten Unterlagen werden vor Antragstellung festgelegt.

Welche Nachweise gehören zu welchem Förderweg?

Stand: 23. Oktober 2026. Ein iSFP, eine Heizlastberechnung oder ein Energieausweis ersetzt nicht automatisch einen technischen Fördermittelnachweis.

Nachweise vor Antrag und nach Umsetzung
FörderwegVor dem AntragNach Umsetzung
BAFA-BEG-EinzelmaßnahmenTechnische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID, soweit vorgeschriebenTechnischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID für den Verwendungsnachweis, soweit vorgeschrieben
KfW-HeizungsförderungBestätigung zum Antrag (BzA) mit IDBestätigung nach Durchführung (BnD) mit ID und weitere Produktunterlagen
KfW-Effizienzhaus/-gebäudeProgrammspezifische Bestätigung zum Antrag durch die erforderliche berechtigte FachpersonBestätigung nach Durchführung und weitere Produktnachweise
Ergänzungskredit 358/359Zugrunde liegende Zuschusszusage bzw. Bewilligungsbescheid; keine zusätzliche BzA allein für den ErgänzungskreditNachweise nach Kreditbedingungen; technischer Nachweis im zugrunde liegenden Zuschussverfahren

Die erforderliche Fachperson und ihre Berechtigung richten sich nach dem Programm. Die Nachweisschritte werden vor Beauftragung geklärt.

Quellen: BAFA-Antragstellung · KfW-Expertenportal · KfW-Programme einordnen

Berechnungsverfahren nach Gebäude und Nachweiszweck

Die benötigte Berechnung hängt davon ab, ob es um Neubau, Bestand, Energieausweis, iSFP oder Förderung geht. Das heutige Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) trug zuvor die Bezeichnung Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Neubau

Die aktuelle Gesetzesfassung nennt in §§ 20 und 21 DIN V 18599:2018-09 für den Jahres-Primärenergiebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die ältere Wohngebäude-Alternative DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 in § 20 Absatz 2 war für diesen Neubaufall bis Ende 2023 befristet.

Bestand und Energieausweis

Für bestehende Gebäude enthält § 38 eigene Verweisungen und Vereinfachungen. Bei Bedarfsausweisen verweist § 81 auf die jeweils anzuwendenden Verfahren. Die Neubaufrist bedeutet kein pauschales Verbot älterer Verfahren für jeden Bestandsfall. Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis sind zu unterscheiden.

Heizlast und Förderung

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 dient der Auslegung der Heizung und ersetzt keine Gesamtenergiebilanz. Für Förderanträge gelten zusätzlich die technischen Mindestanforderungen des konkreten Programms.

Aktuelle Gesetzesfassung: §§ 20, 21, 38 und 81 · Energetischer Gebäudenachweis · Energieausweis verstehen

Unsere Leistungen im Bereich energetische Berechnung

01

Berechnung des energetischen Ist-Zustands

Analyse und Berechnung des aktuellen Energiebedarfs Ihrer Immobilie als Grundlage für Sanierungsplanung, Förderanträge und iSFP.

02

Berechnung geplanter Maßnahmen

Wir berechnen, wie sich einzelne Maßnahmen auf den Energiebedarf und die Effizienzklasse auswirken — als Entscheidungsgrundlage für die Sanierungsreihenfolge.

03

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Normgerechte Berechnung der Heizlast als Grundlage für die Dimensionierung der Heizungsanlage und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.

04

Berechnungen für Wohngebäude

Energiebedarfsberechnung für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser — nach dem für Gebäude und Nachweiszweck vorgeschriebenen Verfahren.

05

Berechnungen für Nichtwohngebäude

Energiebedarfsberechnung nach DIN V 18599 für Bürogebäude, Gewerbeimmobilien und weitere gewerblich genutzte Objekte.

06

Persönliche Energieberatung

Verständliche Erläuterung der Berechnungsergebnisse und individuelle Beratung zu Maßnahmen, Fördermitteln und nächsten Schritten.

Ihre Vorteile mit einer professionellen energetischen Berechnung

01

Belastbare Grundlage

Sie erhalten normgerechte Kennwerte — als verlässliche Basis für Förderanträge, Effizienznachweise und Investitionsentscheidungen.

02

Förderanträge sicher vorbereiten

Fehlerhafte oder fehlende Berechnungen sind ein häufiger Grund für abgelehnte Förderanträge. Eine fachgerechte Berechnung unterstützt die Prüfung der technischen Voraussetzungen; über die Förderung entscheidet die Förderstelle.

03

Heizung richtig dimensionieren

Eine korrekte Heizlastberechnung verhindert überdimensionierte Heizungsanlagen — das spart Investitions- und Betriebskosten.

04

Maßnahmen gezielt planen

Wir berechnen, welche Maßnahmen den größten Einfluss auf den Energiebedarf haben — für eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsreihenfolge.

Energieberater bei der energetischen Berechnung

So läuft die energetische Berechnung ab

Von der ersten Datenerfassung bis zur Auswertung der Ergebnisse begleiten wir Sie strukturiert durch den gesamten Prozess. Die Berechnung wird passend zu Ihrem Gebäude und zum jeweiligen Anwendungsfall durchgeführt.

1

Erstgespräch

Wir besprechen Ihr Gebäude, Ihr Vorhaben und welche Berechnungen für Ihren Anwendungsfall erforderlich sind.

2

Datenerfassung

Aufnahme aller relevanten Gebäudedaten: Baukonstruktion, Dämmstandards, Anlagentechnik und Nutzungsprofile.

3

Berechnung

Normgerechte energetische Berechnung der relevanten Kennwerte nach aktuellem Gebäuderecht, DIN V 18599 oder DIN EN 12831.

4

Ergebnisbericht

Sie erhalten einen verständlichen Bericht mit allen Kennwerten, Einordnung der Effizienzklasse und Handlungsempfehlungen.

5

Beratung

Wir erläutern die Ergebnisse, ordnen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten ein und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.

Deutsche Fördermittel Agentur – Energetische Berechnung in Duisburg

Die Deutsche Fördermittel Agentur ist Ihr Ansprechpartner für energetische Berechnungen, Heizlastberechnungen und energetische Nachweise. Von unserem Standort in Duisburg aus betreuen wir Eigentümer, Unternehmen und Investoren bei energetischen Fragestellungen rund um Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wir kümmern uns nicht nur um die fachgerechte Berechnung, sondern auch um die verständliche Einordnung der Ergebnisse und die Vorbereitung weiterer Schritte — im Rahmen einer Sanierung, eines Förderantrags oder eines Neubauvorhabens. So erhalten Sie alle wichtigen Leistungen aus einer Hand.

Häufige Fragen zur energetischen Berechnung

Was ist der Unterschied zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch?

Der Energiebedarf ist ein normierter, rechnerischer Wert — unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Energieverbrauch ist der tatsächlich gemessene Wert und hängt stark vom individuellen Heizverhalten ab. Für eine Effizienzhausbilanz ist der normierte Energiebedarf maßgeblich. Bei Einzelmaßnahmen richten sich die technischen Berechnungen nach dem jeweiligen Programm.

Wofür brauche ich eine energetische Berechnung?

Unter anderem für den KfW-Effizienzhaus-Nachweis, den iSFP, den energetischer Gebäudenachweis beim Neubau und als Grundlage für die Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich.

Was ist eine Heizlastberechnung und brauche ich sie?

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt die tatsächlich benötigte Heizleistung Ihres Gebäudes. Sie ist Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B — und damit für viele BAFA-Förderprogramme im Heizungsbereich.

Nach welcher Norm wird der Energiebedarf berechnet?

Für Neubauten nennt die aktuelle Gesetzesfassung DIN V 18599:2018-09. Bei Bestandsgebäuden und Energieausweisen sind die besonderen Verweise und Vereinfachungen des jeweiligen Nachweiszwecks zu prüfen.

Ist eine energetische Berechnung auch für Bestandsgebäude sinnvoll?

Ja, gerade bei Bestandsimmobilien hilft sie dabei, Schwachstellen zu erkennen, Maßnahmen gezielt zu planen und die Grundlage für Förderanträge zu schaffen.

Unterstützen Sie auch bei Förderanträgen?

Ja, die Deutsche Fördermittel Agentur unterstützt Sie bei Fragen zu Fördermitteln, den förderrelevanten Anforderungen und der Vorbereitung von Anträgen bei BAFA und KfW.

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Sie benötigen eine energetische Berechnung, Heizlastberechnung oder einen Nachweis für Ihr Gebäude? Wir erstellen die benötigten Berechnungen und unterstützen Sie bei der weiteren Planung, Energieberatung und Fördermittelbeantragung.

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Leistung und Ergebnis vorab klären

Welche Berechnung benötigen Sie tatsächlich?

Heizlast, hydraulischer Abgleich und energetische Gebäudebilanz beantworten unterschiedliche Fragen. Vor der Beauftragung klären wir den Zweck, die Datengrundlage und die benötigten Ergebnisunterlagen.

Datengrundlage

Gebäude- und Raumumfang, Bauteile, Anlagendaten und bekannte Unsicherheiten festlegen; zusätzliche Aufnahme bei Datenlücken abstimmen.

Ergebnis

Berechnungszweck, verwendete Annahmen und vereinbarte Ergebnisunterlagen müssen zu Ihrem Vorhaben passen.

Ausführung

Berechnete Werte und Vorgaben werden durch die beauftragten Fachbetriebe umgesetzt; Messung, Einregulierung und Ausführung sind gesondert abzugrenzen.

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DEUTSCHE FÖRDERMITTEL AGENTUR

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Deutsche Fördermittel Agentur GmbH
Arnold-Dehnen-Str. 40
47138 Duisburg
Kontakt & Standort → info@d-f-a.info ↗
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