KfW-Förderung für Ihre Sanierung
Die KfW Förderung gehört zu den wichtigsten Förderprogrammen für energetische Sanierungen und Neubauten in Deutschland. Die Deutsche Fördermittel Agentur unterstützt Eigentümer, Unternehmen und Investoren bei der Planung energetischer Maßnahmen sowie bei der Vorbereitung von Förderanträgen. Als erfahrene Energieberater mit Sitz in Duisburg begleiten wir Sie von der Energieberatung bis zur Nutzung der passenden KfW Förderprogramme.
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KfW Förderung für energetische Sanierung
Die KfW Bank unterstützt energetische Maßnahmen durch attraktive Förderprogramme und Kredite. Diese Förderungen helfen Eigentümern und Unternehmen, ihre Gebäude energieeffizient zu modernisieren.
Zu den wichtigsten Programmen gehören die Effizienzhaus-Sanierung, Heizungsförderung und Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen. Ob Förderprogramme kombiniert werden dürfen, wird vor Antragstellung anhand der aktuellen Bedingungen geprüft.
KfW-Programme passend zum Vorhaben wählen
Stand: . Zuschuss, Kredit und förderfähige Kosten sind unterschiedliche Größen. Maßgeblich sind Antragsteller, Gebäude, Antragszeitpunkt und die jeweilige Zusage.
Heizungsförderung 458: private Eigentümer
Die Grundförderung beträgt 30 %. Persönliche Boni setzen unter anderem Selbstnutzung und weitere Voraussetzungen voraus. Grundförderung und Boni sind allgemein auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % gelten nur für begünstigte Selbstnutzende mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € beziehungsweise bis 40.000 € bei anwendbarem Familienzuschlag.
Berücksichtigt werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. Diese Beträge sind keine Zuschüsse und umfassen nicht automatisch sämtliche Investitionskosten.
Boni und Änderungen seit Juli 2026
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bei erfüllten Austauschvoraussetzungen 16 %. Der Einkommensbonus ist mit 40, 30 oder 10 Prozentpunkten gestaffelt; die Einkommensgrenzen betragen ohne Familienzuschlag 30.000 €, 40.000 € und 50.000 €. Bei mindestens einem berücksichtigungsfähigen minderjährigen Kind steigt die Grenze einmalig um 10.000 €. Die jeweilige Förderobergrenze bleibt maßgeblich.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind seit 21. Juli 2026 entfallen. Ab Februar 2027 sind weitere Absenkungen vorgesehen. Prüfen Sie vor Antragstellung die dann gültigen Bedingungen.
Heizungsförderung 459: Unternehmen
Für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren bei Wohngebäuden gilt ein gesonderter Förderweg. KfW 459 gewährt 30 % der begrenzten förderfähigen Kosten. Persönliche Selbstnutzerboni aus 458 dürfen darauf nicht übertragen werden.
Kredit 261: zum Effizienzhaus sanieren
Für eine förderfähige Effizienzhaussanierung oder den Kauf eines entsprechend sanierten Wohngebäudes sind bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit und abhängig vom erreichten Standard und den Voraussetzungen bis zu 40 % Tilgungszuschuss möglich. Eine hierfür berechtigte Energieeffizienz-Expertin oder ein Experte muss eingebunden werden.
358/359: Ergänzungskredit
Bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit ergänzen bereits bewilligte, noch nicht ausgezahlte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Die Zusage darf bei Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Berechtigte Selbstnutzende erhalten bei Variante 358 bis 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Kredit ist zurückzuzahlen und kein zusätzlicher Zuschuss.
Nichtwohngebäude, Neubau und Baubegleitung
Nichtwohngebäude und Neubauten haben eigene Programme und Kostenbegrenzungen. Wohngebäude-Höchstsätze dürfen nicht pauschal übertragen werden. Auch die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung richtet sich nach dem jeweiligen Programm.
Antrag, Förderkombination und ältere Zusagen
Eine Kombination ist vor verbindlichen Schritten anhand der konkreten Programme zu prüfen. Insbesondere sind Einzelmaßnahmen und eine systemische Effizienzhaussanierung nicht beliebig parallel förderfähig. Für neue Anträge gelten seit Juli 2026 zusätzliche Beschränkungen und Sperrfristen. Der Ergänzungskredit hat eigene Regeln. Für ältere Zusagen können frühere Konditionen maßgeblich bleiben.
KfW-Hinweise zu Nachweisen und Förderkombination · Antrag, Vertrag und Baubeginn · DFA-Preise und Leistungsumfang
Die DFA unterstützt die Vorbereitung im vereinbarten Umfang. Über eine Bewilligung entscheidet die Förderstelle; ein Förderanspruch wird hierdurch nicht zugesichert.
Ihre Vorteile mit der KfW Förderung
Hohe Förderbeträge
Kredite und Zuschüsse für energetische Maßnahmen.
Langfristige Finanzierung
Attraktive Kreditbedingungen und Tilgungszuschüsse.
Mehr Energieeffizienz
Reduzierung von Energieverbrauch und Betriebskosten.
Wertsteigerung
Modernisierte Gebäude gewinnen langfristig an Wert.
KfW Förderung prüfen lassen
Die Deutsche Fördermittel Agentur unterstützt Eigentümer und Unternehmen bei der Planung energetischer Maßnahmen und der Nutzung passender Förderprogramme.
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