Energieberatung für Nichtwohngebäude
Die Deutsche Fördermittel Agentur unterstützt Unternehmen, Immobilieneigentümer und Investoren mit professioneller Energieberatung für Nichtwohngebäude. Als erfahrene Energieberater mit Sitz in Duisburg analysieren wir Gebäude energetisch, entwickeln wirtschaftliche Maßnahmen und begleiten Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.
- Energieberatung für Gewerbe-, Büro- und Industriegebäude
- Individuelle Maßnahmenplanung und Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude
- Unterstützung bei BAFA- und KfW-Förderungen für gewerbliche Gebäude
Was möchten Sie wissen?
Fördermöglichkeiten für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude gibt es zwei relevante BAFA-Förderprogramme im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN):
01 Modul 1 — Energieaudit nach DIN EN 16247
Für KMU, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Das BAFA fördert die Durchführung eines Energieaudits mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars.
Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 €:
maximal 3.000 € Zuschuss
Bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 €:
maximal 600 € Zuschuss
02 Modul 2 — Energieberatung nach DIN V 18599
Für Sanierungskonzepte – Sanierungsfahrplan oder Sanierung in einem Zug – sowie Neubauberatung.
Das BAFA fördert mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, gestaffelt nach der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche.
| Nettogrundfläche | Maximaler Zuschuss |
|---|---|
| Unter 200 m² | 850 € |
| 200 bis 500 m² | 2.500 € |
| Über 500 m² | 4.000 € |
03 BEG EM — Einzelmaßnahmen
Für förderfähige Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik gilt auch bei Nichtwohngebäuden ein Grundfördersatz von 15 %.
Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit 50 % gefördert, maximal 5 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt bis zu 20.000 €.
04 BEG NWG — Sanierung zum Effizienzgebäude
Wer ein Nichtwohngebäude auf Effizienzgebäude-Standard saniert, kann über die KfW höhere Fördersätze erreichen.
Die Förderquote hängt vom angestrebten Effizienzstandard ab.
Antragsberechtigt für beide EBN-Module sind KMU, Kommunen, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von maximal 500.000 kWh pro Jahr.
Unser Hinweis
Welche Förderung im Einzelfall passt, hängt von Gebäudeart, Nutzung, Ausgangszustand und geplanten Maßnahmen ab. Wir prüfen das individuell und entwickeln die passende Förderstrategie für Ihr Gebäude.
Was ist ein Nichtwohngebäude?
Nichtwohngebäude sind alle Gebäude, die nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu gehören unter anderem:
✓ Büro- und Verwaltungsgebäude
✓ Einzelhandels- und Geschäftsgebäude
✓ Produktions- und Lagerhallen
✓ Hotels und Beherbergungsbetriebe
✓ Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
✓ Gemischt genutzte Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung
Die energetischen Anforderungen und Förderbedingungen für Nichtwohngebäude unterscheiden sich in mehreren Punkten von denen für Wohngebäude — sowohl bei der Bewertungsmethodik als auch bei den Förderprogrammen.
Energieberatung für Unternehmen und Gewerbeimmobilien
Eine professionelle Energieberatung ist der erste Schritt zu mehr Energieeffizienz und niedrigeren Betriebskosten. Als Energieberater analysieren wir Ihr Gebäude ganzheitlich nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) und dem vorgeschriebenen Berechnungsverfahren und zeigen Ihnen konkrete Möglichkeiten zur energetischen Optimierung — abgestimmt auf Ihre Nutzung, Ihren Betrieb und Ihre wirtschaftlichen Ziele.
Die Deutsche Fördermittel Agentur begleitet Unternehmen bei der Planung, Umsetzung und Förderung energetischer Maßnahmen. Dabei unterstützen wir Sie bei allen Schritten — von der Analyse bis zur Beantragung passender Förderprogramme.
Unsere Leistungen für Nichtwohngebäude
01 Energieanalyse
Analyse des energetischen Zustands Ihres Nichtwohngebäudes nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) und dem vorgeschriebenen Berechnungsverfahren. Wir identifizieren Einsparpotenziale an Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung.
02 Sanierungsfahrplan / Beratungsbericht EBN
Individuelle Empfehlungen für energetische Maßnahmen und wirtschaftliche Optimierung — als geförderter Beratungsbericht im Rahmen der BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN).
03 Fördermittelberatung
Beratung zu BAFA- und KfW-Förderungen für Nichtwohngebäude sowie Unterstützung bei der Antragstellung. Wir kennen die Unterschiede zwischen EBN, BEG EM und BEG NWG und wählen das passende Programm für Ihr Vorhaben.
04 Fachplanung und Baubegleitung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen — selbst förderfähig mit 50 % der Kosten bis maximal 20.000 €.
05 Dokumentation und Nachweise
Erstellung aller notwendigen Nachweise, Bestätigungen und Dokumentationen für Förderprogramme und behördliche Anforderungen.
06 Persönliche Beratung
Individuelle Beratung durch erfahrene Energieberater der Deutschen Fördermittel Agentur — für Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen.
Ihre Vorteile mit unserer Energieberatung für Nichtwohngebäude
Klare Entscheidungsgrundlage
Fundierte energetische Bewertung Ihres Gebäudes nach anerkannten Normen — als Grundlage für Investitionsentscheidungen und Förderanträge.
Betriebskosten senken
Durch gezielte Maßnahmen an Gebäudehülle, Heizung, Lüftung und Beleuchtung lassen sich Energieverbrauch und laufende Betriebskosten dauerhaft reduzieren.
Fördermittel optimal nutzen
Bis zu 50 % Förderung auf die Energieberatung selbst — gestaffelt nach Gebäudegröße bis maximal 4.000 € — plus weitere Förderprogramme für die Umsetzung. Wir stellen sicher, dass Sie keine Förderung verschenken.
Komplettbetreuung aus einer Hand
Von der ersten Analyse über den Beratungsbericht bis zur Beantragung der Förderung — alles aus einer Hand, ohne Schnittstellenverluste.
So läuft die Energieberatung für Nichtwohngebäude ab
1 Erstgespräch
Wir besprechen Ihr Gebäude, Ihre Nutzung, Ihre energetischen Ziele und den geplanten Umfang der Beratung.
2 Vor-Ort-Begehung
Wir erfassen den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes — Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzungsprofile.
3 Beratungsbericht
Sie erhalten einen strukturierten Beratungsbericht mit konkreten Maßnahmenempfehlungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Förderübersicht.
4 Förderantrag
Wir bereiten die notwendigen Unterlagen vor und begleiten Sie bei der Antragstellung bei BAFA oder KfW.
5 Umsetzungsbegleitung
Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen und übernehmen Fachplanung und Baubegleitung.
Deutsche Fördermittel Agentur – Energieberatung für Nichtwohngebäude in Duisburg
Die Deutsche Fördermittel Agentur ist Ihr spezialisierter Ansprechpartner für Energieberatung, Fördermittel und energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Von unserem Standort in Duisburg aus betreuen wir Unternehmen, Gewerbeimmobilien, Investoren und öffentliche Einrichtungen in der Region.
Wir kennen die spezifischen Anforderungen an Nichtwohngebäude — von der Bewertungsmethodik nach DIN V 18599 bis zu den Besonderheiten der BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude. So erhalten Sie eine Beratung, die auf Ihren Betrieb und Ihre Gebäudesituation zugeschnitten ist.
Berechnungsverfahren für Neubau, Bestand und Energieausweis · Aktuelle Gesetzesfassung
Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude
Was ist der Unterschied zwischen Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude?
Das Berechnungsverfahren richtet sich nach Gebäude und Nachweiszweck. Für Neubauten nennt die aktuelle Gesetzesfassung DIN V 18599:2018-09 sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Für Bestand und Energieausweise gelten besondere Verweise und Vereinfachungen. Auch die Förderprogramme unterscheiden sich: Für Nichtwohngebäude greift die BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN), nicht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP).
Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung von Nichtwohngebäuden?
Das BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude mit 50 % der förderfähigen Kosten — gestaffelt nach Nettogrundfläche zwischen 850 € bei unter 200 m² und 4.000 € bei über 500 m².
Für welche Unternehmen ist die Energieberatung geeignet?
Für alle Unternehmen und Eigentümer, die ein überwiegend gewerblich genutztes Gebäude besitzen oder betreiben — vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Gewerbepark.
Gibt es auch Förderung für die Umsetzung von Maßnahmen?
Ja, für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik gilt auch bei Nichtwohngebäuden ein Grundfördersatz von 15 % im Rahmen der BEG EM. Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich gefördert.
Unterstützen Sie auch bei Förderanträgen?
Ja, die Deutsche Fördermittel Agentur begleitet Sie von der Energieberatung bis zur Antragstellung und Abwicklung der Förderung.
Energieberatung für Nichtwohngebäude in Duisburg anfragen
Sie möchten Ihr Gewerbe-, Büro- oder Industriegebäude energetisch optimieren und passende Fördermittel nutzen? Wir begleiten Sie von der ersten Analyse über den Beratungsbericht bis zur Fördermittelbeantragung und Umsetzung.
Jetzt Anfrage stellen Kostenlose telefonische ErstberatungGebäude und Beratungsziel gemeinsam einordnen
Büro, Gewerbe und Betrieb: vom Nutzungsprofil zum Sanierungskonzept
Ein Büro, eine Verkaufsfläche und eine Halle haben unterschiedliche Betriebsbedingungen. Für eine belastbare Gebäudebetrachtung werden Nutzungsbereiche, Flächen, Betriebszeiten und technische Anlagen zusammengeführt. Beleuchtung, Lüftung und Kühlung können neben der Heizung relevant sein; Produktionsprozesse werden vom betrachteten Gebäudebetrieb abgegrenzt.
Legen Sie vor dem Auftrag fest, ob ein energetisches Gebäudekonzept, eine einzelne Maßnahme oder ein Energieaudit benötigt wird. Eine Wohngebäudeberatung mit iSFP ersetzt diese Aufgaben nicht. Auch die erforderliche Experteneintragung richtet sich nach Beratungs- und Förderzweck.
Ein Sanierungskonzept kann Maßnahmen in Etappen oder eine umfassende Sanierung betrachten. Bei einer Finanzierung über KfW 263 werden Zielstandard, technische Bestätigungen und Antragsweg mit dem Finanzierungspartner abgestimmt. Die Förderhöhe folgt dem konkreten Programm und den anerkannten Kosten; sie ist keine pauschale Quote für jede Gewerbeimmobilie.
Bei gemischter Nutzung und geschützten Gebäuden werden Abgrenzung und besondere Fachanforderungen vorab geklärt. Ein vorhandener allgemeiner Experteneintrag belegt nicht automatisch die Berechtigung für Nichtwohngebäude Denkmal.
Vor dem Beratungsauftrag klären
- Nutzung, Flächen und Betriebszeiten nachvollziehbar beschreiben.
- Gebäudetechnik und Prozessenergie getrennt zuordnen.
- Berichts- und Berechnungsumfang sowie zuständige Fachbeteiligte im Angebot benennen.
- Investitionskosten, Energiepreisannahmen, Betrieb und Instandhaltung beim Variantenvergleich sichtbar machen.
Vor dem Angebot klären
Welche Nutzung soll die Gebäudebilanz abbilden?
Bei einer Betriebsimmobilie reicht die Angabe der Gesamtfläche für die Vorbereitung nicht aus. Nutzungen, technische Anlagen und Betriebsbedingungen müssen für den vereinbarten Beratungszweck nachvollziehbar beschrieben werden.
- Nutzung und Flächen
Büro, Verkauf, Lager, Produktion und weitere Nutzungsbereiche mit vorhandenen Plänen und Flächenangaben zuordnen; gemischt genutzte Gebäudeteile gesondert besprechen.
- Technische Daten
Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Warmwasser sowie vorhandene Betriebszeiten und Regelungen zusammenstellen. Gebäudeverbrauch und Prozessenergie auseinanderhalten.
- Ergebnis und Auftrag
Bilanzierungsumfang, geprüfte Varianten und Ergebnisunterlagen festlegen. Ein iSFP für Wohngebäude wird nicht pauschal auf die Gewerbeimmobilie übertragen.
Offizielle Grundlagen
Quellen und Anforderungen zu dieser Leistung
Die verlinkten Stellen veröffentlichen die maßgeblichen Programm- und Rechtsunterlagen. Prüfen Sie für Ihr Vorhaben die jeweils anwendbare Fassung und die Voraussetzungen vor der Beauftragung.
BAFA Energieberatung für Nichtwohngebäude ↗
Beratungsprogramm und Anforderungen für Nichtwohngebäude.BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude ↗
Programmübersicht, Antragstellung und Unterlagen zu Einzelmaßnahmen.
Redaktionell ergänzt am · Deutsche Fördermittel Agentur GmbH. Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Gebäudes und keine Förderentscheidung.
