Ihr Sanierungsfahrplan. Ein sinnvoller Schritt nach dem anderen.
Was braucht Ihr Haus zuerst? Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) verbindet den energetischen Zustand Ihres Gebäudes mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen – passend zu Ihren Zielen und zur geplanten Umsetzung.
Fenster, Dach, Fassade, Lüftung und Heizung beeinflussen sich gegenseitig. Wer diese Schritte zusammen betrachtet, kann spätere Anpassungen und unnötige Doppelarbeiten besser vermeiden.
Die Energieberatung erfasst den Bestand und betrachtet geeignete Sanierungsvarianten. Im Sanierungsfahrplan werden Schritte, Abhängigkeiten und eine mögliche zeitliche Abfolge verständlich dargestellt. Auch eine umfassende Sanierung kann als Variante betrachtet werden.
Der iSFP ist eine Entscheidungsgrundlage. Die konkrete Ausführungsplanung, verbindliche Handwerkerangebote und gegebenenfalls erforderliche technische Nachweise werden für die tatsächliche Umsetzung gesondert vereinbart.
Planungsunterlagen als Grundlage der Beratung · illustratives Motiv
So arbeiten wir zusammen
Von der Bestandsaufnahme zum Gespräch über Ihre nächsten Schritte.
01
Ziele und Unterlagen klären
Wir besprechen Ihr Gebäude, geplante Veränderungen, bekannte Probleme und den gewünschten Zeitrahmen. Vorhandene Pläne und frühere Berechnungen helfen bei der Vorbereitung.
02
Gebäude aufnehmen
Gebäudehülle, Anlagentechnik und relevante Bestandsdaten werden im vereinbarten Umfang erfasst. Verbrauchsdaten ergänzen die Betrachtung, ersetzen aber keine vollständige Bestandsaufnahme.
03
Maßnahmen zusammen betrachten
Wir entwickeln geeignete Varianten, erklären Zusammenhänge und ordnen Kosten sowie mögliche Förderwege ein. Berechnete Werte beruhen auf den jeweiligen Annahmen und sind keine Verbrauchsgarantie.
04
Sanierungsfahrplan erläutern
Sie erhalten die vereinbarten Beratungsunterlagen und eine Erläuterung der empfohlenen Schritte. Gemeinsam klären wir, welche Planung oder welches Angebot als Nächstes benötigt wird.
Was Sie vorbereiten können.
Adresse, Baujahr und Nutzung des Gebäudes.
Grundrisse, Flächenangaben und vorhandene Baubeschreibungen.
Verbrauchsabrechnungen und Informationen zur Heiztechnik.
Bereits erneuerte Bauteile und bekannte Schäden.
Ihre geplanten Maßnahmen, Ziele und zeitlichen Wünsche.
Welche Unterlagen fehlen oder ergänzt werden sollten, klären wir im Erstgespräch.
Kosten und mögliche Förderung.
Die vorhandene Paketübersicht nennt für die iSFP-Position 1.300,00 € inklusive Umsatzsteuer bei Gesamtbeauftragung des dort dargestellten Pakets. Eine einzelne Beratung oder ein abweichendes Objekt wird gesondert angeboten.
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude kann unter ihren Voraussetzungen 50 % des förderfähigen Beratungshonorars übernehmen, begrenzt auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten.
Die Förderung der Beratung ist von möglichen Vorteilen eines iSFP bei späteren Maßnahmen zu unterscheiden. Ein iSFP führt insbesondere nicht pauschal zu einem Bonus für jede neue Heizung.
Was erhalten Sie – und was wird gesondert vereinbart?
Das Angebot benennt Ihr Gebäude, die vereinbarte Aufnahme, die Beratungsunterlagen und die Erläuterung der Sanierungsschritte. Klären Sie vorab, welche vorhandenen Unterlagen verwendet werden können und wie mit fehlenden Daten umgegangen wird.
Ergebnis der Beratung
Eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage mit betrachteten Maßnahmen, deren Zusammenhängen und einer möglichen Reihenfolge. Annahmen und offene Fragen sollten erkennbar sein; berechnete Werte sind von gemessenen Verbräuchen zu unterscheiden.
Leistungen für die Umsetzung
Zusätzliche Heizlast- oder Detailberechnungen, konkrete Ausführungsplanung, Förderanträge und Begleittermine werden passend zum Vorhaben gesondert vereinbart. Welche dieser Leistungen in Ihrem Paket enthalten sind, entnehmen Sie der Preisübersicht und Ihrem Angebot.
Beratung, Fachplanung und Ausführung klar verbinden.
Wenn Sie einzelne Schritte umsetzen möchten, können passende Fachplanung, Fördermittelservice oder Baubegleitung anschließen. Umfang und Zuständigkeit werden vorab vereinbart. Angebote und Ausführung des Handwerks sind von der Beratungsleistung zu unterscheiden.
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