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DFA Ratgeber · Gut anfangen

Was kostet ein Sanierungsfahrplan – und was ist enthalten?

Kurz erklärt

Die Kosten eines individuellen Sanierungsfahrplans hängen vom Gebäude, der Datenlage und dem vereinbarten Beratungsumfang ab. Entscheidend ist, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und ob eine Beratungsförderung für Ihren Fall in Betracht kommt. Ein Pauschalpreis ohne diese Angaben lässt sich schwer vergleichen.

Person bearbeitet eine Grundrisszeichnung mit Stift und Lineal
Unterlagen und Planung bilden die Grundlage des Sanierungsvorhabens. Symbolbild.

Vergleichen Sie den Umfang, nicht nur den Endpreis

Fragen Sie nach Bestandsaufnahme, Datenbeschaffung, Berechnung, Maßnahmenvarianten und Erläuterung des fertigen Fahrplans. Zusätzliche Leistungen für Antrag, Ausführungsplanung oder Baubegleitung sollten getrennt erkennbar sein.

Ein günstigerer Preis kann einen anderen Leistungsumfang enthalten. Vergleichen Sie deshalb Angebote mit denselben Gebäudedaten und denselben Erwartungen an die persönliche Besprechung.

Wie der Eigenanteil eingeordnet wird

Ob eine Beratungsförderung möglich ist, richtet sich nach Antragsteller, Gebäude, Beratung und den geltenden Bedingungen. Förderfähige Beratungskosten sind nicht automatisch identisch mit jeder zusätzlichen Planungsleistung.

Lassen Sie vor dem Auftrag klären, wer eine mögliche Beratungsförderung beantragt und wie diese im Angebot berücksichtigt wird. Einen festen Preis oder Förderbetrag nennen wir erst auf Grundlage des konkreten Auftrags.

Ein konkretes DFA-Preisbeispiel richtig lesen

In der DFA-Preisübersicht ist die iSFP-Position mit 1.300,00 € inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen. Dieser Positionspreis gilt bei Gesamtbeauftragung des dort beschriebenen Pakets für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Er ist kein pauschaler Einzelpreis für jedes Gebäude. Weitere Paketpositionen und deren Umfang stehen gesondert in der Preisübersicht.

Für einen Vergleich müssen Sie deshalb zwei Fragen auseinanderhalten: Was kostet der vollständige Auftrag vor Förderung, und welcher Teil davon wird gegebenenfalls bezuschusst? Ein beworbener Eigenanteil beschreibt ohne diese Angaben weder die gesamte Rechnung noch den vollständigen Leistungsumfang.

Bei einem abweichenden Gebäude, fehlenden Plänen oder einer einzelnen Beauftragung wird der tatsächliche Aufwand zuerst geklärt und gesondert angeboten. Lassen Sie im Angebot festhalten, ob Datenbeschaffung, Vor-Ort-Aufnahme, Variantenbesprechung und Erläuterung des Berichts enthalten sind.

Beratungskosten und Zuschuss: Beispiel mit klaren Annahmen

Die BAFA-Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude übernimmt unter ihren Voraussetzungen die Hälfte des anerkannten Beratungshonorars. Die Obergrenze beträgt 650 € bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Ein höherer Höchstbetrag bedeutet nicht automatisch, dass jeder Auftrag diesen Zuschuss erhält.

Reines Rechenbeispiel für ein Ein- oder Zweifamilienhaus: Angenommen, das Beratungshonorar beträgt 1.300,00 € und wird vollständig als förderfähig anerkannt. Bei 50 % Förderung ergibt sich ein Zuschuss von 650,00 €. Vom Beratungshonorar verbleiben dann 650,00 €. Ohne Bewilligung beziehungsweise bei nicht erfüllten Voraussetzungen ist der vereinbarte Preis maßgeblich.

Diese Rechnung bezieht sich ausschließlich auf die Beratung. Sie berechnet weder eine Förderung der weiteren Paketpositionen noch einen Zuschuss für spätere Bauarbeiten. Die Förderung der Beratung und ein möglicher iSFP-Vorteil bei einer späteren Maßnahme werden getrennt geprüft.

Angenommenes Beratungshonorar, keine Förderzusage
RechenschrittBetrag
Beratungshonorar vor Förderung1.300,00 €
50 % des angenommenen förderfähigen Honorars650,00 €
Höchstbetrag für dieses Beispiel650,00 €
Honorar abzüglich angenommenem Zuschuss650,00 €

Fünf Fragen für einen fairen Angebotsvergleich

Erstens: Für welches Gebäude und wie viele Wohneinheiten gilt der Preis? Zweitens: Welche Aufnahme und welche Beratungsunterlagen sind enthalten? Drittens: Wer erläutert den Fahrplan und beantwortet Rückfragen? Viertens: Welche Zusatzarbeiten werden nur bei gesondertem Auftrag erbracht? Fünftens: Wer kümmert sich um Antrag, Fristen und Nachweise einer möglichen Beratungsförderung?

Achten Sie außerdem darauf, ob ein Anbieter den Bruttopreis vor Förderung oder nur einen rechnerischen Eigenanteil nennt. Zwei Angebote mit derselben Zahl können dadurch wirtschaftlich sehr unterschiedlich sein. Bitten Sie bei unklaren Angaben um eine vollständige Aufstellung, bevor Sie sich entscheiden.

Wie vergleichen Sie Angebote ohne falsche Preisvergleiche?

Vergleichen Sie zunächst denselben Leistungsumfang: Gebäude und Wohneinheiten, Bestandsaufnahme, vorhandene Pläne, betrachtete Varianten, Erläuterung und ausgehändigte Unterlagen. Fragen Sie, welche Zusatzleistungen gesondert beauftragt und berechnet werden.

Stellen Sie Gesamthonorar und mögliche Förderung getrennt dar. Ein vorläufig berechneter Zuschuss ist keine Bewilligung; ein genannter Eigenanteil gilt nur unter den jeweiligen Voraussetzungen. Unsere Paketübersicht und ein Angebot für eine einzelne Beratung haben deshalb unterschiedliche Preisbezüge.

Vier Angaben für einen nachvollziehbaren Angebotsvergleich
AngabeDarauf achten
GesamthonorarUmsatzsteuer, Nebenkosten und enthaltene Leistungen erkennbar
FörderannahmeProgramm, Voraussetzungen und Höchstbetrag getrennt vom Honorar
ZusatzleistungenZum Beispiel weitere Berechnungen oder Begleittermine ausdrücklich abgrenzen
ErgebnisUnterlagen, Erläuterung und nächste Entscheidung benennen

Das können Sie jetzt vorbereiten

  • Gebäudetyp, Größe und vorhandene Unterlagen beschreiben.
  • Bestandsaufnahme, Erläuterung und Übergabe im Angebot prüfen.
  • Mögliche Beratungsförderung und zusätzliche Planungsleistungen getrennt ausweisen lassen.

Ein iSFP ist keine automatische Bestellung weiterer Sanierungsleistungen. Umfang und Kosten werden vor dem Auftrag vereinbart.

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Quellen und weiterführende Informationen

Maßgeblich sind die aktuellen Programmunterlagen und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Förderprüfung.

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